COVID-19 Testangebot
⚠️ Antigen-Schnelltests gelten derzeit NICHT als Nachweis im Sinne der 3-G-Regel
⚠️ PCR-Tests gelten FÜR UNGEIMPFTE Personen derzeit NICHT als Nachweis im Sinne der 2-G-Regel
⚠️ Antigen-Schnelltests gelten derzeit NICHT als Nachweis im Sinne der 3-G-Regel
⚠️ PCR-Tests gelten FÜR UNGEIMPFTE Personen derzeit NICHT als Nachweis im Sinne der 2-G-Regel
ERFORDERLICH, wenn Sie Symptome haben: Schnupfen, Husten, Halsschmerzen, Fieber, etc.
⚠️ AUCH WENN SIE BEREITS GEIMPFT SIND
Es besteht die Möglichkeit, COVID-19 Antigenschnelltests über die Ordination in Form eines Nasenabstriches durchzuführen.
Falls Sie Symptome eines Infekts haben, wie
ist vor dem Betreten der Ordination in jedem Fall ein Antigen Schnelltest durchzuführen.
Falls Sie diesen nicht zuvor in einer Apotheke oder Teststraße durchführen lassen konnten, ist der
Test vor Betreten der Ordinationsräumlichkeiten auch durch unser Ordinationspersonal möglich.
Aufgrund des dadurch entstehenden erhöhten Infektionsrisikos, ist es allerdings NICHT möglich, hierfür "wie gewohnt" einfach zu den Sprechzeiten in die Praxis zu kommen.
Es bestehen 2 Möglichkeiten zur Durchführung der Tests, im Wesentlichen analog zu den derzeit von den Gesundheitsorganisationen durchgeführten Testmodi:
Variante A:
Drive-By-Test
Die Tests werden nach ZWINGEND ERFORDERLICHER telefonischer Voranmeldung zu den Randzeiten, d.h. gegen Ende der Sprechstunde, im "Drive-by-Modus" erfolgen.
Das heißt, der Patient fährt mit dem Auto vor, bleibt IM AUTO SITZEN, und ich komme mit angelegtm Schutzanzug, Schutzbrille, FFP3 Maske und Handschuhen und nehme den Abstrich sowie ggf eine Fingersich-Blutprobe zur zusätzlichen Infektabklärung mittels Blutbild, CRP und ggf Akutlabor.
Variante B
Hausbesuch
Patient ist immobil oder so schwer erkrankt, dass er das Haus nicht verlassen kann / hat kein Auto oder jemanden, der ihn fahren kann
Die Entnahme des Tests erfolgt im Rahmen eines Hausbesuches durch mich, mit angelegter, o.g. Schutzkleidung.
In beiden Varianten, teile ich den Patienten das Ergebnis nach Auswertung, welche am selben Tag erfolgt, telefonisch mit.
Die Kosten hierfür werden für alle, das heißt symptomatische wie auch nicht - symptomatische Patienten von den Krankenkassen, lt Bundesgesetzerlass, übernommen.
⚠️ Allerdings gelten Antigen-Schnelltests derzeit NICHT als Nachweis im Sinne der 3-G-Regel
Die Durchführung des Tests, unabhängig vom Ergebnis, ist auch weiterhin der BH als Verdachtsfall zu melden.
Dies erfolgt elektronisch durch uns, und Sie erhalten ein amtliches Test-Zertifikat.
Über das weitere Procedere, im Hinblick auf weitere Maßnahmen wie Absonderung, Kontact-Tracing, Notwendigkeit eines PCR Tests udgl., entscheidet in jedem Fall der Amtsarzt. Wenn der COVID-19 Antigenschnelltest positiv ausfällt, muss jedenfalls ein PCR Test erfolgen. Hierfür ist ein zweiter Abstrich erforderlich, welcher dann eingeschickt werden muss.
Auch dies ist prinzipiell über unsere Ordination möglich, und erfolgt unmittelbar nachdem der Schnelltest bei uns positiv war.
⚠️ PCR-Tests gelten FÜR UNGEIMPFTE Personen derzeit NICHT als Nachweis im Sinne der 2-G-Regel
Corona PCR Tests sind prinzipiell in unserer Ordination möglich, siehe oben.
Wobei wieder die selben Testmodi zum Tragen kommen, wie für den Schnelltest (Variante A, Variante B, siehe oben).
Falls vom Amtsarzt ein PCR Test angeordnet wird, weil Sie
wäre es zielführend, diesen in einer Teststraße durchführen zu lassen.
Alternativ sollte hier ein PCR Test durch uns NUR BEIM HAUSBESUCH IN VOLLER SCHURTZAUSRÜSTUNG erfolgen!!
Falls Sie einen PCR Test benötigen, weil Sie
können Sie gerne einen Termin in der Ordination für den Test vereinbaren.
Die Kosten werden von der Krankenkassen übernommen. Das Ergebnis kann allerdings bis zu 48 Stunden dauern.
Falls Sie das Ergebnis früher benötigen, gibt es die Möglichkeit der Express-Anforderung.
Das Labor St. Pölten verrechnet den Patienten derzeit für die von uns eingesendeten PCR-Eil-Abstriche €105,-
Daher wäre es ebenso zielführend, diesen in einer Teststraße oder Apotheke als Gurgeltest durchführen zu lassen.
⚠️ PCR-Tests gelten FÜR UNGEIMPFTE Personen derzeit NICHT als Nachweis im Sinne der 2-G-Regel
Darüber hinaus, besteht auch weiterhin die Möglichkeit, einen Serum - Antikörpertest, das heißt, die Immunreaktion des Körpers auf COVID-19 nachzuweisen, wobei der Test zwischen IgM (Akuter Erkrankung) und IgG (Abgelaufener, bereits durchgemachter Infektion) unterscheiden kann bzw der Impferfolg überprüft werden kann.
⚠️ Derzeit gilt ein positiver Antikörpernachweis allerdings NICHT als Nachweis im Sinne der 3-G-Regel
Dies ist jedoch keine Kassenleistung.
Die Kosten hierfür belaufen sich auf €32,70