Praxis Zwölfaxing
Dr. med. univ. Bernhard Zederbauer

Rezepttelefon

+4367762042832 


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Ausschließlich Innerhalb unserer Ordinationszeiten

Bearbeitungszeit von bis zu 2 Werktagen


  1. Bitte beachten Sie, dass die Rezeptanforderungen erst nach der laufenden Sprechstunde bearbeitet werden können, und dieser Dienst am ordinationsfreien Mittwoch sowie an Wochenenden und Feiertagen, auch bei Bereitschaftsdienst, nicht regulär zur Verfügung steht.
  2. Bitte beachten Sie, dass unter dieser Nummer, vor allem auch außerhalb der regulären Erreichbarkeit, keine persönlichen Gespräche angenommen werden.
  3. Das Rezepttelefon stellt keine 24h Erreichbarkeit Ihres Hausarztes dar!


Um ein Rezept für Ihre Dauermedikamente anzufordern, senden Sie uns bitte während der Sprechzeiten eine Nachricht mit:

  • Ihrem Namen
  • Ihrer Versicherungsnummer
  • Ihrer Rückrufnummer
  • Eine Auflistung mit den von Ihnen benötigten Dauermedikamenten (ggf auch mit Foto der Medikamentenpackungen)

als SMS oder Whatsapp Nachricht an die Nummer: 067762042832

Alternativ können Sie uns auch im Anschluss an die Ansage eine Sprachnachricht hinterlassen


Die Verschreibung wird als E-Rezept erstellt, in ELGA freigeschaltet und kann nach Rückmeldung in der Regel ab 15 Uhr des Folgetages, mit der E-Card in jeder Apotheke abgeholt werden. Ein Rezept in Papierform ist nicht erforderlich.

Falls Sie von ELGA abgemeldet sind, kann alternativ das Rezept an eine Apotheke gefaxt werden. Teilen Sie uns das bitte in diesem Fall zu Beginn Ihrer Nachricht mit und geben dann bitte die Apotheke mit Faxnummer bekannt. 

Die Rezepte werden als E-Rezept ausgestellt. Sie erhalten eine kurze Bestätigung von uns, sobald die Rezepte fertig sind.

Die Rezepte sind für alle Apotheken anhand Ihrer Versicherungsnummer abrufbar.

Wenn Sie diese Vorgangsweise NICHT wünschen, teilen Sie uns dieses bitte zu Beginn Ihrer Nachricht mit.


Es können nur Dauermedikamente auf diese Weise rezeptiert werden, Bei allen anderen Rezepten, ist auch weiterhin ein Arztgespräch notwendig.

Auch in diesem Fall, ist das Ausstellen eines Rezeptes in Papierform und gesonderte Übermittlung an die Apotheke per Fax udgl nicht weiter erforderlich.


Ausnahme Suchtgift-Einzelverschreibung:

Eine Ausnahme stellt allerdings die Suchgift-Einzelverschreibung, z.B. für Opiat-Schmerzmittel wie Schmerzpflaster, aber auch Dronabinol sowie manche Beruhigungsmittel, dar.

Diese Rezepte sind mit einer sog. "Suchtgiftvignette" zu versehen, und können lediglich zur Voranmeldung, an eine bestimmte Apotheke per Fax übermittelt werden. Diese Rezepte müssen anschließend im Original an die Apotheke übermittelt werden. Dies kann z.B. bei Risikopatienten durch einen bevollmächtigten Angehörigen erfolgen, einige Apotheken holen die Suchtgiftrezepte auch monatlich direkt bei uns ab.

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